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Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt in Kraft.
Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 27.12.2011 ist das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt in Kraft getreten. Damit ist die Pflicht zur Einführung eines Systems zur Qualitätssicherung (§ 176), mit Beginn zum 01.04.2012 und einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2012, festgeschrieben.
